Irgendwann gerät fast ein:e jede:r, der:die publiziert, mit dem Urheberrecht aneinander. Da mischen sich Unachtsamkeit und die mangelnde Logik des Rechtsinstituts. Nun hat es auch den Soldiner Kiez e.V. erwischt. Wir haben Anfang des Jahres 1287,03 € an einen Rechteinhaber für Landkarten bezahlen müssen. Kompetente Anwälte versicherten uns, dass juristische Gegenwehr sinnlos sei. Der Verein hatte nämlich für die inzwischen eingestellte Internetzeitung „Soldiner Kiez Kurier“ die rechtliche Verantwortung übernommen. Dort hatte der Bearbeiter, ein ehemaliger Aktiver des Vereins, die Lage der Carl-Kraemer-Schule in der Zechliner Straße mit einem geschützten Kartenausschnitt verdeutlicht.
Wir wollen hier diesen Verlust zur Kenntnis geben, aber auch anmerken, warum wir dieses Vorgehen für eine illegitime Durchsetzung des Urheberrechts halten, und warum wir das Urheberrecht in seiner gegenwärtigen Form als einen philosophischen Irrtum betrachten, dem der:die unbedarfte Bürger:in mit einer gewissen Zwangsläufigkeit immer wieder ins Messer laufen muss.
Der Rechteinhaber hat im großen Stil Lizenzen für Landkarten aufgekauft, als diese ihren Wert verloren, weil im Internet jederzeit ein Verweis auf kostenlose Seiten mit Karten möglich ist. Seit einiger Zeit bietet das Google im großen Stil an. Der Rechteinhaber verdient sein Geld wohl nicht mit dem tatsächlichen Verkauf der Karten, sondern vielmehr mit anwaltlichen Drohbriefen. Mithilfe von speziellen Programmen, sogenannten Robotern, wird im Netz nach Veröffentlichungen dieser Karten gesucht, um sie dann den Verantwortlichen für diese leichtfertige Veröffentlichung in Rechnung zu stellen. Dabei macht die eigentliche Nutzung des Kartenausschnittes bei uns nur 400,- € aus. Dicke wird die Sache durch die Anwaltsgebühren von 887,03 €, die für jede dieser Rechnungen aufgeschlagen werden darf, obwohl die juristische Belehrung und Androhung erstens seriell erstellt und zweitens unter Kaufleuten nicht zwingend notwendig ist. Es ist also eine überflüssige und minderwertige Leistung teuer zu bezahlen. Aus unserer Sicht haben sich Anwalt und Rechteinhaber eine parasitäre Existenz im Schutze des Urheberrechtes aufgebaut. Allein, dass dies möglich ist, spricht gegen das gegenwärtige Recht, das geistige Errungenschaften als eine Art dingliches Eigentum betrachtet. Philosophisch und historisch logisch ist das Urheberrecht ohnehin nicht. Vielmehr haben die Rechte der Schöpfer:innen von Texten oder bildlichen Darstellungen bis heute keine angemessene juristische Form gefunden.